Rechtsgebiete

Um den Mandanten kompetent beraten und vertreten zu können, ist eine Spezialisierung in bestimmten Rechtsgebieten unerlässlich.

Wegen besonderer Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts hat mir die Rechtsanwaltskammer Nürnberg den Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ verliehen. An diesen Titel ist die Pflicht geknüpft, sich regelmäßig in dem betreffenden Gebiet fortzubilden.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind neben dem Verwaltungsrecht auch bestimmte Rechtsgebiete im Zivilrecht.