Bildungsrecht

Das Bildungsrecht erfasst alle Gebiete, die sich mit Bildung und Erziehung befassen, angefangen vom Kindergarten (Bedarfsplanung, Kindergärten in privater Trägerschaft, Gastkinder) über das Schulrecht (Schulorganisation, Schulnoten, Zeugnis, Disziplinarmaßnahmen, Schulwegfinanzierung, Privatschulverträge) bis zum Hochschulrecht (Hochschulzulassung, Prüfungen, Promotion, BAföG). Auch das sonstige Prüfungsrecht zählt zum Aufgabengebiet der Kanzlei (Prüfungen der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern).

Nähere Informationen zum Prüfungs- und Hochschulrecht finden Sie im Menü Rechtsinfo.

Beispiele von mir bearbeiteter Fälle aus dem Bildungsrecht:

  • Vertretung eines Waldorfkindergartens bei der Anerkennung von Kindergartenplätzen als bedarfsnotwendig nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
  • Beratung von Eltern wegen schulischer Ordnungsmaßnahmen gegen ihren Sohn
  • Klage gegen die Entlassung einer Schülerin aus dem Gymnasium
  • Popularklage von über 40 Eltern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen der Ungleichbehandlung staatlich genehmigter Privatschulen bei der Schülerbeförderung
  • Widerspruch einer Studentin gegen die Bewertung ihrer Diplomarbeit
  • Einstweilige Anordnung gegen die Exmatrikulation wegen des Nichtbestehens einer mündlichen Zwischenprüfung
  • Klage eines Studenten gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG wegen angeblich nicht angegebenen Vermögens
  • Beratung eines Studenten wegen einer Studienplatzklage
  • Vertretung im Verfahren über die Aberkennung einer Promotion
  • Widerspruch gegen die Meisterprüfung bei einer Handwerkskammer
  • Kündigung eines privaten Schulvertrages