Denkmalschutzrecht

Das Denkmalschutzrecht befasst sich mit der Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern (Gebäude, Ensembles, Bodendenkmäler). Denkmalschutzrecht gehört zur Kulturhoheit der Bundesländer und ist deshalb Landesrecht.

Auf welche Weise ein Objekt zum Denkmal wird, ist in den einzelnen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Teilweise bewirkt erst die Aufnahme in eine Denkmalliste die Eigenschaft als Denkmal, teilweise sind Denkmäler per gesetzlicher Definition geschützt (z.B. in Bayern), wobei die Aufnahme in die Denkmalliste ein starkes Indiz für die Denkmaleigenschaft ist.

Dem Eigentümer eines Denkmals erlegt das Gesetz zahlreiche Pflichten auf: So ist die Veränderung eines Denkmals, erst recht die Beseitigung, generell erlaubnispflichtig. In der Praxis gibt es oft Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Denkmaleigentümer und den Denkmalschutzbehörden über die Ausführung von Sanierungs- und Änderungsvorhaben an dem Denkmal.

Ein Antrag auf Abbruch eines Denkmals hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine wirtschaftliche Nutzung des Objektes dem Eigentümer unzumutbar ist. Dabei kommt es allerdings nicht auf die allgemeinen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Eigentümers an, sondern auf eine objektbezogene Betrachtungsweise.  

Rechtsberatung im Denkmalschutzrecht

Die Abwehr von denkmalschutzrechtlichen Anordnungen erfolgt nur in Ausnahmefällen auf dem Gerichtsweg. Denn vielfach wollen Eigentümer von Denkmälern Veränderungen am Gebäude oder auf dem Grundstück durchführen. Die dazu notwendige bau- und denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht zu erstreiten, ist langwierig und kostenträchtig. Deshalb stehen die Beratung und Begleitung von Bauvorhaben an Denkmälern im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Söhnlein berät und vertritt Denkmaleigentümer beim Umgang mit Behörden. Die Zusammenarbeit mit einem Beraternetzwerk aus Planern und Handwerkern, die sich auf denkmalgerechte Sanierungen spezialisiert haben, verspricht eine hohe Chance, dass ein Vorhaben so geplant wird, dass es unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten genehmigungsfähig wird.