Fachplanungsrecht

Zum Fachplanungsrecht gehören diejenigen Gesetze, die die Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben regeln.

Das Bergrecht regelt beispielsweise die Rohstoffgewinnung (Sandabbau, Gesteinsabbau). Für derartige Vorhaben ist ein Rahmenbetriebsplan (grundlegende Genehmigung) und ein Hauptbetriebsplan (Regelung der Details, Rekultivierung) erforderlich.

Das Bundesfernstraßengesetz und die Straßengesetze der Länder enthalten besondere Bestimmungen für die Planung und Genehmigung von Bundesfernstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen). Vergleichbare Gesetze gibt es für den Schienenverkehr (Allgemeines Eisenbahngesetz) oder den Luftverkehr (Luftverkehrsgesetz). Diese Gesetze enthalten oft Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren und den Rechtsschutz.

Soweit die Fachplanungsgesetze keine speziellen Regelungen treffen, gelten die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, insbesondere für den Ablauf der Genehmigungsverfahren.

Rechtliche Vertretung im Fachplanungsrecht 

Sie wenden sich als Privatperson oder Umweltvereinigung gegen eine Planfeststellung im Straßen-, Wasser- oder Bergrecht? Sie sind als Eigentümer durch eine Planung von einer Enteignung bedroht? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein vertritt Privatpersonen und Umweltvereinigungen in Fachplanungsverfahren, sei es beider Zulassung von Straßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen, wasserbaulichen Vorhaben, Abbauvorhaben von Bodenschätzen, Stromleitungen etc.