Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beinhaltet die inhaltlichen Anforderungen an die Errichtung, die Änderung (auch Nutzungsänderung) von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, sowie das Baugenehmigungsverfahren.

Das öffentliche Baurecht ist Landesrecht, unterscheidet sich somit von Bundesland zu Bundesland. Die Grundzüge der einzelnen Bauordnungen sind aber ähnlich: Es ist geregelt, welche Vorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, genehmigungsfrei sind oder - nach einer jüngeren Kategorie - vom Genehmigungsverfahren freigestellt sind (innerhalb von Gebieten, für die ein qualifizierter Bebauungsplan existiert).

Außerdem regeln die Bauordnungen, wer einen Bauantrag einreichen darf, welche Unterlagen beigebracht werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

Schließlich enthalten die Bauordnungen auch Vorschriften über die Befugnisse der Bauaufsicht ("Baupolizei") wie etwa die Einstellung von Bauarbeiten, die Nutzungsuntersagung oder die Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen.

Anwaltliche Unterstützung in baurechtlichen Angelegenheiten

Sie haben Schwierigkeiten mit Behörden bei der Genehmigung eines Bauvorhabens? Sie möchten eine Baugenehmigung in der Nachbarschaft anfechten? Sie wollen eine Anordnung der Bauaufsichtsbehörde abwehren? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein bietet anwaltliche Unterstützung im öffentlichen Baurecht, sowohl auf Bauherrenseite als auch im Nachbarbaurecht.