Bodenschutzgesetz

Der Schutz des Bodens ist im Bundesbodenschutzgesetz geregelt. Mit dem Bodenschutzgesetz kann man nicht nur als Eigentümer eines Grundstücks, sondern auch als Mieter, als Rechtsnachfolger oder als früherer Eigentümer eines Grundstücks konfrontiert werden, wenn auf dem Grundstück schädliche Bodenverunreinigungen gefunden werden. Bei Bodenverunreinigungen, die in der Vergangenheit entstanden sind, spricht man von Altlasten.

Das Bundesbodenschutzgesetz ermächtigt die zuständigen Behörden, gegenüber den nach dem Bundesbodenschutzgesetz verantwortlichen Personen Anordnungen zu erlassen, mögliche Verunreinigungen untersuchen und gegebenenfalls sanieren zu lassen. Ein Grundstückseigentümer kann - wenn er die Bodenverunreinigung nicht selbst verursacht hat - die für die Erkundung und Sanierung aufgewendeten Kosten vom Verursacher ersetzt verlangen.

Haftung für schädliche Bodenveränderungen und Altlasten


Wenn Schadstoffe im Boden gefunden werden, taucht schnell die Frage auf, wer finanziell für die Sanierung und Entsorgung des Bodens aufkommen muss. Meistens treten dabei komplizierte Rechtsfragen auf, die nicht nur das Verhältnis zu den Umweltbehörden betreffen, sondern auch zwischen möglichen Verursachern, deren Rechtsnachfolgern oder zwischen früherem und jetzigem Eigentümer.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein berät Eigentümer von schadstoffbelasteten Grundstücken sowohl in verwaltungs- und umweltrechtlichen Fragen als auch bei der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Forderungen in Zusammenhang mit Bodenverunreinigungen.