Immissionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht nimmt eine herausragende Stellung im Umweltrecht ein. Denn der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Genehmigungstatbeständen in das immissionsschutzrechtliche Verfahren verlagert, z.B. die Behandlung und Lagerung von Abfällen sowie den Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen und Windkraftanlagen.

Auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat Konzentrationswirkung, d.h. sie schließt andere behördliche Genehmigungen mit ein (z.B. naturschutzrechtliche Befreiung, Baugenehmigung).

Gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann eine Privatperson, die im Umfeld der Anlage wohnt, nur mit Erfolg klagen, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt werden, z.B. Grenzwerte der einschlägigen Technischen Anleitungen (TA Luft, TA Lärm).

Das Immissionsschutzrecht spielt auch bei der Genehmigung "kleinerer" Vorhaben eine Rolle. Inwieweit ein Vorhaben erhebliche Immissionen vermeidet, ist vielfach in technischen Richtlinien festgelegt, die als "antizipierte Sachverständigen-gutachten" auch von den Gerichten anerkannt werden.

Gegen erhebliche Immissionen (Geräusche, Gerüche, Erschütterungen etc.) kann man sich auch privatrechtlich wehren. Anspruchsgrundlage sind die §§ 1004, 906 BGB. Die Grenz- und Richtwerte nach öffentlichem Recht sind auch hier zu beachten.

Rechtliche Maßnahmen gegen störende Lärmimmissionen oder Geruchsbelastungen

Gibt es in Ihrer Nachbarschaft Lärm- oder Geruchsquellen, die Sie stören? Oder verfolgen Sie ein Bauvorhaben, bei dem die Behörden Schallschutzmaßnahmen fordern? 

Im dichtbesiedelten Mitteleuropa gibt es häufig Konflikte wegen Lärm oder Gerüchen. Das Immissionsschutzrecht befasst sich mit Einwirkungen durch Schall, Geruch, Erschütterungen, Licht oder sonstigen Stoffen auf die Umwelt. Energie- und Industrieanlagen oder Anlagen zur Intensivtierhaltung benötigen gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung ab einer bestimmten Größenordnung eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Aber auch bei sonstigen baulichen Anlagen sind immissionsschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein erarbeitet fallbezogene Vorschläge, wie man rechtliche Schritte gegen Behörden oder Verursacher von Immissionen ergreifen kann oder berät Privatpersonen und Unternehmen bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften. 
 

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