Beamtenbesoldung (Alimentierung)

Die Beamtenbesoldung ist gesetzlich geregelt, für aktive Beamte im Bundesbesoldungsgesetz und den Besoldungsgesetzen der Länder, für die Ruhestandsbeamten in den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen.

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Alimentierung ergeben sich vielfach bei der Frage, ob in bestimmten Fällen Beihilfe für medizinische Behandlungen geleistet  werden muss. Bei der Unfallfürsorge ist oftmals streitig, ob eine Erkrankung durch einen Dienstunfall verursacht wurde oder nicht.

Auch die Rückforderung  angeblich überzahlter Bezüge, die sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die ungerechtfertigte Bereicherung richtet,  ist regelmäßig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.