Disziplinarrecht

Dienstvergehen von Beamtinnen und Beamten können nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden. Behördliche Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis, die Geldbuße und die Kürzung der Dienstbezüge. Schwerere Disziplinarmaßnahmen wie die Zurückstufung, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts dürfen nur von den Verwaltungsgerichten auf der Grundlage einer Disziplinarklage verhängt werden. 

Disziplinarverfahren folgen oftmals auf vorherige Strafverfahren gegen Beamtinnen/Beamte. Grundsätzlich sind die Disziplinarbehörden und die Verwaltungsgerichte an Feststellungen in einem Strafurteil gebunden.

In Disziplinarverfahren treten regelmäßig zahlreiche rechtlich schwierige Fragestellungen auf, so dass eine anwaltliche Vertretung vielfach empfehlenswert ist.

Rechtsbehelfe gegen Disziplinarmaßnahmen

Gegen Sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet und Sie befürchten disziplinarrechtliche Folgen für Ihr Beamtenverhältnis? Ihr Dienstherr wirft Ihnen ein Dienstvergehen vor und droht mit einer Disziplinarmaßnahme oder hat Sie sogar vom Dienst suspendiert?

Abmahnungen und Kündigungen wie im privaten Arbeitsrecht kennt das Beamtenrecht nicht. Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis ausgerichtet. Verfehlungen (Dienstvergehen) werden mit den Instrumenten des Disziplinarrechts geahndet. Das Disziplinarverfahren ist dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angenähert, weist jedoch zahlreiche Besonderheiten auf. 

Eine anwaltliche Beratung oder Vertretung ist schon im vorgerichtlichen Disziplinarverfahren sinnvoll. Wenn eine Beamtin/ein Beamter wegen einer Tat strafrechtlich verfolgt wird, ist eine enge Abstimmung mit der Strafverteidigung sinnvoll, um nachteilige Auswirkungen des Strafverfahrens auf ein nachfolgendes Disziplinarverfahren so weit wie möglich zu vermeiden. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein vertritt Sie im Disziplinarverfahren außergerichtlich und gerichtlich. 

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Weitere Tätigkeiten von Rechtsanwalt Dr. Söhnlein im Beamtenrecht:

  • Verfahren auf Anerkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folgen eines Dienstunfalles
  • Schadensersatzforderungen des Dienstherrn oder gegen den Dienstherrn
  • Dienstliche Beurteilungen
  • Beihilfeangelegenheiten
  • Ruhestandsbezüge
  • Sicherung der Gleichbehandlung für freigestellte Beamtinnen/Beamte (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte)
  • Entlassung von Beamtinnen/Beamten auf Probe
  • Rücknahme der Ernennung