Kommunalrecht und kommunales Abgabenrecht

Das Kommunalrecht umfasst unter anderem die Organisation der Gemeindeverwaltung, das Kommunalwahlrecht (Zulassung von kommunalen Wählervereinigungen) und die Verfahrensweise der Gemeindeorgane (Gemeinderat), einschließlich der Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids.

Ein wichtiges Tätigkeitsfeld meiner Kanzlei sind ferner die Kommunalabgaben (Erschließungsbeiträge, Beitragsbescheide für die Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Kanalisation, der Wasserversorgung und der Ortsstraßen, sowie kommunale Steuern und Gebühren).

In den Bereich der Kommunalverwaltung fällt auch das örtliche Straßenverkehrs- und Straßenrecht (Verkehrsschilder, Verkehrsberuhigung).

Beispiele von mir bearbeiteter Fälle aus dem Kommunalrecht:

  • Beratung einer Bürgerinitiative bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens
  • Rechtliche Begleitung der Gründung einer kommunalen Wählervereinigung
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers wegen eines angekündigten Beitragsbescheides für eine Straßenausbaumaßnahme
  • Vertretung einer Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht wegen Klagen von Bürgern gegen Beitragsbescheide (Verbesserung der kommunalen Wasserversorgungsanlage)
  • Beratung einer Gemeinde bei der Abrechnung einer Ausbaumaßnahme (Sanierung von Straßen in einem Altstadtgebiet; Sondersatzung)
  • Vertretung einer Gemeinde wegen einer Schadensersatzklage in Zusammenhang mit einer Obdachloseneinweisung
  • Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen Beitragsbescheide wegen der Verbesserung der städtischen Entwässerungseinrichtung
  • Vertretung eines Gemeinderatsmitgliedes wegen Streitigkeiten mit dem Bürgermeister
  • Vertretung diverser Grundstückseigentümer wegen Beitragsbescheiden für die Verbesserung / Erneuerung von Ortsstraßen bzw. von Entwässerungs- oder Wasserversorgungsanlagen
  • Beratung eines Grundstückseigentümers wegen der Nacherhebung von Beiträgen für die Kanalisation
  • Vertretung von Anliegern zur Durchsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
  • Vertretung von Anliegern gegen die Aufstellung von Verkehrsschildern (Parkverbot)