Raumordnung

Das Recht der Raumordnung (auch: Landesplanung) umfasst die Vorschriften, die die großräumige staatliche oder kommunale Planung regelt. Dabei geht es um die überörtliche Steuerung von Entwicklungen und Einrichtungen, die für die Bevölkerung und die Wirtschaft von Bedeutung sind. Für Raumordnungsplanungen sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, wobei die kommunalen Gebietskörperschaften in die Planungsprozesse in unterschiedlicher Art und Weise eingebunden sind. 

In jüngerer Zeit haben insbesondere Planungen auf regionaler Ebene an Bedeutung gewonnen, die den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien (Windkraft, Biogas) auf bestimmte Bereiche konzentrieren sollen. Da diese Pläne die Zulässigkeit solcher Anlagen unmittelbar beeinflussen, können Betreiber dieser Anlagen, aber auch betroffene Kommunen solche Regionalpläne gerichtlich überprüfen lassen.