Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht befasst sich mit dem Schutz des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Die Instrumente des Naturschutzes sind vor allem der Gebietsschutz (Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparks usw.), der Artenschutz (Zugriffs- und Besitzverbote für geschützte Tier- und Pflanzenarten) sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Zuge von Baumaßnahmen).
Daneben regelt das Bundesnaturschutzgesetz (ergänzend dazu die Landesnaturschutzgesetze) die Mitwirkung von anerkannten Umweltvereinigungen, das Betretungsrecht der freien Landschaft und die Genehmigung von Zoos und Tiergehegen.
Beratung und Rechtsbehelfe gegen die Zerstörung der Natur
Sie sind Mitglied eines Umweltverbandes oder einer Bürgerinitiative, die sich für die Erhaltung der Natur einsetzt? Sie haben Fragen zur Anwendung des Naturschutzrechts?
Artenvielfalt und Lebensräume von Tieren und Pflanzen schwinden auch in Deutschland nach wie vor. Das Naturschutzrecht gewinnt deshalb eine immer wichtigere Bedeutung. Das Naturschutzrecht umfasst den Schutz bestimmter Gebiete oder von Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Das Europäische Naturschutzrecht (z.B. die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) spielt dabei eine wichtige Rolle.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein erteilt rechtliche Auskünfte zu Fragen des Naturschutzrechts und vertritt Umweltvereinigungen bei der Durchsetzung naturschutzrechtlicher Belange.