Wasserrecht

Das Wasserrecht regelt die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Seen, Teiche, Kanäle), des Grundwassers und der Küstengewässer.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon frühzeitig entschieden, dass die Nutzung des Wassers nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt ist, sondern ein Allgemeingut darstellt. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schreibt demnach vor, dass prinzipiell jede Benutzung des Wassers genehmigungspflichtig ist (nur in geringem Umfang ist der Gemeingebrauch ohne Erlaubnis gestattet). Soll ein Gewässer neu hergestellt oder wesentlich verändert werden, muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Die zuständigen Behörden haben bei der Genehmigung wasserrechtlicher Vorhaben ein Bewirtschaftungsermessen. Niemand hat also einen Rechtsanspruch auf die Benutzung der Gewässer.

Außerdem ist der Bestandsschutz im Wasserrecht stark eingeschränkt: Benutzungsrechte sind zeitlich befristet und verfallen, wenn sie nicht behördlich erneuert werden.

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist das Wasserrecht stark vom Europarecht geprägt. Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert eine Gewässerschutzplanung nach Fluss-Einzugsgebieten. Die Gewässer werden in verschiedene Kategorien eingeteilt (natürliche, künstliche bzw. erheblich veränderte Oberflächengewässer). Die Mitgliedsstaaten legen Umweltziele für ihre Gewässer fest. An diesen Umweltzielen sind auch wasserrechtliche Genehmigungen zu messen. Dabei gilt ein Verschlechterungsverbot, von dem nur unter engen Voraussetzungen abgewichen werden darf.

Durch den Klimawandel erfährt der Hochwasserschutz verstärkte Aufmerksamkeit. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Bundesländer, Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen die Bautätigkeit gesetzlichen Restriktionen unterworfen ist. 

Rechtsfragen im Bereich des Gewässerschutzrechtes

Gibt es in Ihrem Umfeld Probleme mit Hochwasser oder Sturzfluten? Haben Sie mit Wasserkraftwerken oder dem Ausbau von Gewässern zu tun? Sorgen Sie sich um die Qualität von Trink- und Grundwasser?

Das Wasserrecht regelt die Nutzung von Gewässern und Grundwasservorkommen. Häufigere Dürreperioden einerseits und Starkregenereignisse andererseits erfordern zunehmend einen sorgsameren Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze bilden ein komplexes Regelwerk, das mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten verflochten ist. Das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Grundgesetz erstreckt sich nicht auf Gewässer oder Grundwasservorkommen auf oder unter einem Grundstück. Praktisch jede Benutzung eines Gewässers bedarf deshalb einer behördlichen Erlaubnis. Dazu zählen auch Dämme oder Bauwerke, die den Hochwasserabfluss verändern können.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Söhnlein erarbeitet Gutachten zu wasserrechtlichen Fragen und vertritt Personen und Unternehmen in wasserrechtlichen Erlaubnis- oder Planfeststellungsverfahren. 

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