Hochschulrecht

Das Hochschulrecht wird maßgeblich von den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer und von den Prüfungs- und Studienordnungen der Hochschulen bestimmt. Wer eine Prüfung mit einer Klage beim Verwaltungsgericht anfechten will, muss beachten, dass den Prüfern ein Beurteilungsspielraum zusteht. Das Verwaltungsgericht beschränkt seine Kontrolle im Wesentlichen darauf, ob das Prüfungsverfahren gemäß den einschlägigen Bestimmungen ablief und ob die Bewertung nachvollziehbar und nicht willkürlich ist.