Umweltrecht


Was ist eigentlich “die Umwelt” im juristischen Sinn?


Umwelt im weiteren Sinn bezeichnet die Umstände und Lebensbedingungen, die auf einen Organismus einwirken. Dazu gehören nicht nur die belebte und unbelebte Umgebung, sondern auch zwischenmenschliche Beziehungen sowie gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und politische Institutionen. Mit einem so weit gefassten Umweltbegriff juristisch zu arbeiten wäre aber äußerst unpraktisch, daher fasst das Recht den Umweltbegriff enger: 

Im juristischen Alltag zählen als natürliche Umwelt nur die Grundlagen des Lebens: Boden, Luft, Wasser, Pflanzen, Tiere, mikrobielle Lebensräume, natürliche Nahrung, Bodenschätze, klimatische Bedingungen und die Ozonschicht. Entscheidend ist insbesondere die Beziehung dieser Lebensgrundlagen untereinander sowie zum Menschen. Da unberührte Natur heutzutage kaum noch vorzufinden ist, zählt auch die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft zur natürlichen Umwelt. 
 

Umweltrecht und Umweltschutz

Der Schutz der natürlichen Ressourcen bezieht sich vor allem auf drei Kernaufgaben

  • zukünftig erwarteten Umweltschäden vorzubeugen
  • bereits bestehende Belastungen und Schäden zu minimieren
  • vorhandene Umweltschäden zu beseitigen

Mit der Schaffung von Rechtsnormen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen kommt der Staat seiner Schutzpflicht für aktuelle und zukünftige Generationen nach, die im Art. 20 a 1. Alt. GG festgeschrieben ist. Die Schutzpflicht umfasst auch die konkrete Abwehr von Gefahren sowie die Vorsorge gegen Umweltbeeinträchtigungen. 

Zum Kernbereich des Umweltrechts gehören die höherrangigen Umweltnormen (z.B. das Umweltvölkerrecht, die Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht.
 

Zentrale Behörde

In Deutschland ist das Umweltbundesamt (UBA) die zentrale wissenschaftliche Umweltbehörde. 
Das UBA beobachtet und bewertet den Zustand der Umwelt, berät die Politik, arbeitet an Gesetzesvorschlägen mit und analysiert Umweltdaten.  

Teilbereiche des Umweltrechts

Das Umweltrecht wird in mehrere Teilgebiete aufgeteilt. Zu den wichtigsten Teilgebieten gehören

Naturschutzrecht (Artenschutz, FFH- und Vogelschutz-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Verbandsklage, Alpenkonvention, Baumschutzverordnung),
Immissionsschutzrecht (Lärmbelastung, Luftverschmutzung, Geruchsbelästigung)
Wasserrecht (Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Hochwasserschutz)
Bodenschutzrecht (Altlasten)
Abfallrecht (Abfallbeseitigung und -verwertung, Kreislaufwirtschaftsgesetz). 
Europäisches Umweltrecht (Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz, Umweltinformationen).
Energierecht (Windenergie, Biogas, Photovoltaik)
 

Für wen ich tätig bin

Das Umweltrecht ist ein weites Feld, mit dem sich ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht regelmäßig in seiner täglichen Praxis auseinandersetzt. 
Als Anwalt für Umweltrecht berate und vertrete ich Kommunen, Vorhabenträger, Gewerbe- und Industriebetriebe, Einzelhandelsunternehmen, Anwohner, Grundstücksbesitzer, Bürgerinitiativen sowie Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen.

Meine Expertise im Umweltrecht

Für den TÜV Rheinland bin ich als Referent im Umweltrecht tätig.
Außerdem bin ich Mitautor des Kommentars zum Bundesnaturschutzgesetz von Frenz/Müggenborg (Erich-Schmidt-Verlag).

Ich stehe Ihnen mit meinem Expertenwissen bei allen umweltrechtlichen Fragen beratend zur Seite und vertrete Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Neumarkt vereinbaren.
 

Beispiele von mir bearbeiteter Fälle aus dem Umweltrecht

  • Verhandlungen im Auftrag eines gewerblichen Grundstückseigentümers mit der zuständigen Behörde wegen der Sanierung von Altlasten
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers wegen eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz
  • Widerspruch gegen abfallrechtliche Beseitigungsanordnung
  • Klage für einen Naturschutzverband gegen den Abschuss des Kormorans in einem Europäischen Vogelschutzgebiet
  • Klage für einen Naturschutzverband gegen die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebiets
  • Klage eines Naturschutzverbandes gegen die Errichtung eines Industriegebiets in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet
  • Einstweilige Anordnung gegen eine behördliche Verfügung zur Einstellung einer Papageienzucht
  • Einwendungen gegen einen Bebauungsplan zur Errichtung eines Busbahnhofs; Antrag auf Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen
  • Klage auf Anordnung von Lärmschutzauflagen gegen eine benachbarte öffentliche Einrichtung
  • Beratung eines Grundstückseigentümers über Möglichkeiten, gegen einen Schweinemaststall in der Nachbarschaft vorzugehen
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers bei der Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes
  • Vertretung einer Grundeigentümerin in einem wasserrechtlichen Verfahren zur Beseitigung einer Hochwasserrückhalteeinrichtung
  • Gutachten für eine Bürgerinitiative wegen der Errichtung eines Hochwasserpolders
  • Klage eines Naturschutzvereins gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für ein Wasserkraftwerk im Bereich eines Naturschutzgebietes
  • Klage eines Naturschutzvereins gegen eine Befreiung von den Verboten zum Schutz eines FFH-Gebietes
  • Vertretung eines Grundstückseigentümers wegen Schadstoffimmissionen eines lösungsmittelverarbeitenden Betriebes
  • Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung gegen einen Bebauungsplan