Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind wichtige Bausteine der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Gemeindebürger/innen können in Bayern über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen.

Zum eigenen Wirkungskreis gehören alle Angelegenheiten mit einem örtlichen Bezug, beispielsweise die Bauleitplanung. Allerdings darf ein Bürgerentscheid über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nur einen Rahmen setzen. Für die Abwägung im Detail muss dem Gemeinderat noch ein ausreichender Spielraum verbleiben.

Oftmals strittig ist, ob die Fragestellung in einem Bürgerbegehren zulässig ist. Die Frage muss so konkret gestellt sein, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Außerdem muss das Bürgerbegehren ausreichend begründet werden. Der Bürgerentscheid entspricht in seiner rechtlichen Qualität einem Gemeinderatsbeschluss. Er muss deshalb mit Recht und Gesetz in Einklang stehen.